Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

Elegant Travel GmbH

 

1. Buchung der Reise
Die Buchung der Reise wird für Elegant Travel GmbH (nachfolgend ET genannt) erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch ET, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.
 
2. Bezahlung
Der Reiseteilnehmer hat bei Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu bezahlen. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Reiseunterlagen (i.d.R. Flugtickets und/oder Hotelgutscheine) fällig. Zusätzlich erhält der Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB. Sollte die Reise innerhalb 30 Tage vor Anreise stattfinden, so kann ET den vollen Reisebetrag verlangen.
 
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von ET im Reiseprospekt. Änderungen sind schriftlich festzuhalten. Die Gestaltung des Flugplanes erfolgt durch die beauftragte Fluggesellschaft und staatliche Koordinierungs-behörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggerätes sind teilweise nicht vermeidbar. Hieraus lassen sich keine Schadensersatzansprüche gegen ET ableiten. Ebenso verpflichtet sich der Reiseteilnehmer spätestens zwei Tage vor Rückflugdatum bei der lokalen Niederlassung der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen.
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
Es hat die zuletzt veröffentlichte Preisliste Gültigkeit. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ET nicht  wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ET ist verpflichtet den Reiseteilnehmer unverzüglich über evtl. Änderungen zu informieren. Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind dann zulässig, wenn der Leistungsträger (i.d.R. Hotel) in Fremdwährung bezahlt wird und sich der Wechselkurs vom Zeitpunkt des Angebots bis zum Zeitpunkt der Bezahlung um mehr als 7% ändert. Preisänderungen sind nur max. bis drei Wochen vor Reisebeginn möglich.
 
5. Rücktritt oder Umbuchung
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers werden folgende pauschalen Rücktrittskosten fällig:

  • bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
  • ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%,
  • ab 14. bis 8.Tag vor Reisebeginn 50%,
  • ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%,
  • Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt 100%.

Sollte ET durch den jeweiligen Leistungsträger im Einzelfall höhere Kosten entstehen, so ist ET berechtigt diese mit den entsprechenden Nachweisen an den Kunden weiterzugeben. ET versucht mit den jeweiligen Leistungsträgern die jeweilige Schadenshöhe zu berechnen. Diese wird dann unter Einbehalt einer 10% Bearbeitungsgebühr aus dem Gesamtbetrag anden Reiseteilnehmer weiterberechnet. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Umbuchungen von Termin, Zielort oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn kann sich der Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Kosten betragen pauschal Euro 100.- pro Person. ET behält sich vor, dem Wechsel zu widersprechen, falls die Person besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
 
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer im Reiseprogramm ausgeschriebene Leistungen nicht oder teilweise nicht in Anspruch, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
 
7. Aufhebung des Vertrages
Stört der Reiseteilnehmer die Durchführung einer Reise derart, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann ET ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält ET vollen Anspruch auf den Reisepreis. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich beeinträchtigt, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Tritt dieser Fall ein, kann ET für die bereits erbrachten Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Evtl. anfallende Mehrkosten zur Rückbeförderung werden von beiden Parteien je zur Hälfte geteilt.
 
8. Haftung
Wird eine Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Er hat ET umgehend per email (gegen Kostenerstattung) den Mangel anzuzeigen. ET kann bei unverhältnismäßig großem Aufwand die Abhilfe verweigern. Leistet ET nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen. Für die Kosten der Abhilfe und die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung durch ET, kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreise geltend machen. Voraussetzung hierfür ist ET über den Mangel umgehend in Kenntnis gesetzt zu haben. Die Frist zur Beseitigung des Mangels bzw. des in Kenntnissetzens entfällt, wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes Interesse geboten ist.
 
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von ET ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wegen Verschulden des Leistungsträgers zustande kam. Tritt ET nur als Reisevermittler auf entfällt die Haftung durch ET.
 
10. Anspruch Stellung und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise, müssen innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten.
 
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
ET unterrichtet den Reiseteilnehmer über die ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltspflicht. Es wird unterstellt, dass der Teilnehmer sich selbst bemüht, sich selbst auf entsprechende Vorschriften oder kurzfristige Änderungen einzustellen. Werden o.g. Vorschriften vom Reiseteilnehmer nicht eingehalten, kann ET ihn mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
 
12. Versicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei Bedarf vom Kunden abzuschließen. Eine Insolvenzversicherung besteht bei R + V Versicherungen in München (Versicherungsscheinnummer 406 / 90 / 101019926)
 
13. Gültigkeit der Prospektangaben
Da die Drucklegung des Prospektes vor Buchung der Reise erfolgt, können sich gebotene Sportmöglichkeiten geändert haben. Maßgeblich für Termine ist die Buchungsbestätigung. Hotelbeschreibungen erfolgen nach Angaben der Hotels und können sich kurzfristig ändern.
 
14. Sonstiges
Gerichtstand ist Traunstein. Copyright für alle bildlichen Darstellungen und Texte: ElegantTravel GmbH.